AGB

AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragspartner

 

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen der Agentur Event Sales Promotion – Giovanni Contrino und ihren Vertragspartnern [Auftraggebern].

 

2. Vertrag

 

Verträge zwischen der Agentur Event Sales Promotion und ihren Auftraggebern entstehen durch:

 

- Annahme eines schriftlichen Angebotes
- schriftlicher Vertrag
- das gesprochene Wort 

 

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

 

Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
 

bis 30 Tage vor der Veranstaltung:   30 % der vereinbarten Gage
bis 20 Tage vor der Veranstaltung:   50 % der vereinbarten Gage
bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage 

 

Ausnahmen:

 

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens der Agentur Event Sales Promotion ist möglich durch:
Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod

In diesem Falle wird durch die Agentur Event Sales Promotion Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen. 

 

4. Preise

 

Preise der Agentur Event Sales Promotion verstehen sich in EURO und enthalten aufgrund der Versteuerung 7% Mehrwertsteuer für künstlerische Darbietungen. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen am Tag der Lieferung/Leistung gültige Preise zur Anrechnung. 

 

5. sonstige Kosten, Gebühren

 

Die Kosten für Beschallung und Licht sowie die damit verbundenen Personalkosten trägt wenn nicht vor Beginn der Veranstaltung durch dementsprechende Vereinbarung geregelt der Veranstalter. Werbekosten, GEMA, gesetzl. Künstlersozialabgabe und andere anfallende Gebühren und Steuern trägt ebenfalls der Veranstalter selbstschuldnerisch.

Beim Einsatz ausländischer Künstler geht die Ausländersteuer zu Lasten des Veranstalters und wird auch von ihm abgeführt.

 

6. Haftung

 

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch die Agentur Event Sales Promotion verursacht worden ist. 

 

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern der Agentur Event Sales Promotion, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. 

 

Sofern die Agentur Event Sales Promotion durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

 

7. Vermietung von Veranstaltungstechnik

 

a) Mietdauer

 

Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum und ist unwiderruflich. Mietverlängerungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters und sind in jedem Falle von diesem einzuholen. Der Vermieter kann den Mietvertrag vorzeitig fristlos kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zur Art der Veranstaltung, zur Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche des Vermieters unberührt. 

 

b) Überschreitung der Mietdauer

 

Bei verspäteter Rückgabe des entliehenen Materials ist der Vermieter berechtigt, je angefangene 24h einen weiteren Tagessatz zu berechnen. Für Schäden, die dem Vermieter aus einer verspäteten Rückgabe des entliehenen Materials entstehen, haftet der Mieter. 

 

c) Besondere Obliegenheiten des Mieters

 

(i) Sturm/Wind
Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der gemieteten Sache.

 

(ii) Behörden
Der Mieter sorgt eigenständig für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen.

 

(iii) Strom
Der Mieter sorgt für ordnungsgemäße Erdung und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister. 

 

(iv) Technik
Der Mieter ist verpflichtet, das entliehene Material schonend und gemäß den Empfehlungen des Herstellers zu behandeln. Insbesondere ist

 

(iv-a) bei Verstärkern, Dimmern die Frischluftzufuhr sicherzustellen

 

(iv-b) bei Scheinwerfern und pyrotechnischen Gegenständen die nötigen Sicherheitsabstände zu brennbarem Material einzuhalten

(iv-c) das Eindringen von Flüssigkeit in das entliehene Material zu verhindern.

 

d) Haftung

Ab Herausgabe der Mietsache bis Rücknahme, haftet der Mieter im vollem Umfang. Ist Auf- und Abbau und Transport Bestandteil des Vertrages, haftet der Mieter von Beendigung des Aufbaus bis Beginn des Abbaus durch Veranstaltungstechnik Katharina Klein. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigung und/oder Verlust. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in Höhe der tatsächlich entstehenden Wiederbeschaffungskosten; bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zuzüglich Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Neu- bzw. Ersatzbeschaffung. 

 

e) Weitervermietung

Eine Weitergabe des entliehenen Materials ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Mieter bleibt unabhängig von einer evtl. Weitergabe alleinverantwortlich für das entliehene Material. Der Mieter ist Verpflichtet dem Vermieter jeden Standort und Änderung des Standortes unbedingt anzuzeigen. 

 

f) Zugang zum Veranstaltungsort

Unseren Mitarbeitern ist auf Verlangen der Zugang (auch außerhalb der Öffnungszeiten des Veranstaltungsortes) zum entliehenen Material kostenlos zu gewähren. Eventuell entstandene Kosten für den Zugang werden gegen Beleg vom Mieter übernommen.

 

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende.

 

9. Gerichtstand

Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Saarbrücken im Saarland.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ALLE LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN DER EVENT SALES PROMOTION, IM FOLGENDEN E.S.P. GENANNT.

1. ALLGEMEINES
2. ONLINE - KAUF
3. KONZERTBESUCH
4. SCHLUSSKLAUSELN

 


1. Allgemeines
Bei Auftragserteilung gelten folgende Bedingungen als rechtsverbindlich und vom Kunden anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt E.S.P. nicht an, es sei denn, E.S.P hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. E.S.P. übernimmt keine Verantwortung bei der Veröffentlichung von angelieferten Daten im Falle einer Urheberrechtsverletzung seitens des Anlieferers und schließt jegliche Haftung aus. Die Haftung für Vermögensschäden ist begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Online – Kauf
2.1 Auftragsannahme
Konzert-Tickets, im folgenden Ticket genannt, werden nur an Endkunden verkauft.

Der Kunde hat beim Kauf von Tickets selbst auf richtige Angaben wie Datum, Preis, Beginn und Veranstaltungsort zu achten. Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Umstände berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen. Insbesondere ist E.S.P. nicht verpflichtet den Kunden über kurzfristige Änderungen (bspw. Krankheit des Künstlers) direkt zu informieren. Es wird empfohlen – insbesondere bei längerer Anreise – nochmals unter 06853.91 98 730 nachzufragen.

Die Fristen vor Konzertbeginn für Online-Bestellungen richten sich nach Art der Zahlungs- und Versandmethode. Genaue Angaben dazu finden sie in unseren Versandkosten und -fristen.

Das Angebot für einen Vertragsabschluß geht vom Kunden aus, sobald er den Button "Bestätigung" im Bestellformular angeklickt hat. Mit Übermittlung der Daten nimmt E.S.P. das Vertragsangebot des Kunden unter der Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Preiskategorie noch vorhanden ist. Bestellungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Reservierungen bestimmter Plätze sind in der Regel nicht möglich.

Der Kunde erhält nach der Online Bestellung automatisch per E-Mail eine Bestätigung der Reservierung unter Angabe der Bestellnummer und der Postanschrift von E.S.P. Hat er "Vorkasse/Überweisung" als Bezahlungsart gewählt, erhält er zusätzlich noch die Kontodaten von E.S.P.

Kann E.S.P. die bestellten Tickets nicht reservieren (Beispiel: Das Konzert ist bereits ausverkauft), wird der Kunde ebenfalls – nach Möglichkeit – benachrichtigt.

 

2.2 Preise und Bezahlung
Die von E.S.P. genannten Kartenpreise verstehen sich inklusive der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

Auf alle Bestellungen wird pauschal eine Bearbeitungsgebühr von 2,50€ erhoben.

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben die von E.S.P. gelieferten Tickets Eigentum von E.S.P.

Zahlungen können innerhalb Deutschlands per Kreditkarte, PayPal, Nachnahme oder per Vorkasse erfolgen. Genaue Angaben zu den Portogebühren finden Sie unter Versandkosten und -fristen.

Tickets, die aus dem europäischen Ausland bestellt werden, können per PayPal, Kreditkarte oder Vorkasse bezahlt werden. Weltweite Bestellungen sind nur mit Kreditkarte oder per Vorkasse möglich.

2.3 Versand und Lieferung
Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Adresse oder an die von der Rechnungsadresse abweichende Lieferadresse. Die Zustellung der Eintrittskarten findet auf dem Postweg statt. Es wird dringend empfohlen, eine deutsche Lieferadresse anzugeben. Wenn als Zahlungsart Vorkasse gewählt wurde, sind die Karten an der Abendkasse gegen Vorlage des gültigen Personalausweises und der Bestellnummer abzuholen, es sei denn es wurde Vorkasse und Zusendung per Einschreiben gewählt.

Die Postlaufzeit – und damit der Buchungsvorlauf – beträgt derzeit erfahrungsgemäß in
Deutschland: 5 Werktage.
EU: 10 Werktage
übrige Gebiete: 12 Werktage.

Diese Zeiten sind bei einer Online-Bestellung vom Kunden zu berücksichtigen. Der Kunde sollte bei der Bestellung darauf achten, dass E.S.P. ausreichend Zeit zur Verfügung steht, die Tickets auf dem Postweg zu versenden.

Der Postversand erfolgt auf Risiko des Bestellers. E.S.P. haftet nicht für Ticketverlust oder verspätete Zustellung aufgrund von zu kurzem Buchungsvorlauf oder fehlerhaft eingegebener Kundenadresse bzw. Lieferadresse.

2.4 Rückgabe von Tickets
Bestellte Tickets sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen. Ausnahmen sind lediglich Falschlieferungen, Absage oder Verlegung eines Konzertes.

Bei einer Rückgabe der Tickets aufgrund von Ausfall oder Verlegung eines Konzertes wird der Kartenpreis erstattet.

Wird die Veranstaltung verlegt, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Location (Veranstaltungsort) besteht nicht. Bei einer Verlegung des Datums können die Tickets zurückgegeben werden.

2.5 Schadenersatz
Auf Schadenersatz wegen Vermögensschäden gleich aus welchem Rechtsgrund (Unmöglichkeit, Verzug, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß, unerlaubte Handlung, etc.) haftet E.S.P. nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Freizeichnung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

Ein Ersatz verloren gegangener Karten ist generell nicht möglich.

2.6 Datenschutz und Datenverarbeitung
Die im Bestellformular erhobenen Daten der Kunden werden ausschließlich zur internen Bearbeitung der Bestellung verwendet. Alle Informationen werden sicher aufbewahrt. Zugang zu den Daten erhalten nur Mitarbeiter von E.S.P. zur Erledigung ihrer spezifischen Aufgaben. Kundendaten werden nicht an Dritte weiter gegeben. Die Kunden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten für die interne Bearbeitung ihrer Bestellung an E.S.P. übermittelt werden, sobald der Button "Bestätigung" im Bestellformular angeklickt wurde.

3. Konzertbesuch
3.1 Die Anfahrt
Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen!

3.2 Der Einlass
Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.

Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten verboten. Zu den Veranstaltungen werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen.

Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt E.S.P. vorbehalten.

3.3 Die Veranstaltung
E.S.P. behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.

Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung von E.S.P. eine Verweisung vom Veranstaltungsortes erfolgen.


 

 

Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.

Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

3.4 Etwaige Folgen
Bei Konzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. E.S.P. übernimmt dabei keinerlei Haftung, sondern rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab.

Bei Konzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. E.S.P. stellt daher Ohrstöpsel zum Selbstkostenpreis an der Abendkasse zur Verfügung. Das Anhören des Konzertes ohne Ohrschützer erfolgt auf eigene Gefahr. E.S.P. haftet nur für Schäden aufgrund der angebotenen Leistung : "Konzert mit Hörschutz".

E.S.P. haftet nicht für während der Veranstaltung verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.

4. Schlussklauseln
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist St. Wendel. Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.


 

Stand: 10. Februar 2017
 

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