AGB - E.S.P. Weddingplanner

Allgemeine Geschäftsbedingungen - E.S.P. Weddingplanner

 

§ 1 Zusatzleistungen 

 

(1) Sämtliche Leistungen, die nicht in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt worden sind, gelten als Zusatzleistungen, insbesondere sind dies  • die Erstellung von weiteren Konzepten,  • die Leitung der Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungstag • die Teilnahme von E.S.P. (EVENT SALES PROMOTION) an Detailabsprachen zwischen dem Auftraggeber und den Unternehmen sowie  • sonstige Leistungen in Bezug auf Unternehmen, die vertraglich nicht an E.S.P. gebunden sind und vom Auftraggeber direkt beauftragt worden sind.  Zusatzleistungen müssen separat schriftlich vereinbart werden.  Der Ausgleich von Reisekosten ist zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren. (2) Als Zusatzleistung gelten auch die sich nach diesem Vertrag ergebenden Vertragserweiterungen. 

 

§ 2 Vertragspflichten des Auftraggebers  

 

(1) Der Auftraggeber unterstützt die Dienste von E.S.P. , indem er gemeinsam mit  E.S.P.  seine Vorstellungen und Wünsche in der Besonderen Leistungsbeschreibung schriftlich festlegt. (2) Der Auftraggeber wird die mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Dritten anweisen, E.S.P.  Kopien von Rechnungen zu übermitteln, die Leistungen zum Inhalt haben, die in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages stehen. Sollte der Dritte eine Übermittlung der Rechnungen verweigern, so verpflichtet sich der Auftraggeber, Kopien über Rechnungen, die er von Dritten im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung erhält, an E.S.P. selbst zu übermitteln.   

 

§ 3 Vergütung  

 

(1) Die zu Gunsten von E.S.P. entstehende Vergütung ist gegen Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen fällig.    (2)  Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages einen Vergütungsvorschuss von 35 % des geschätzten Auftragsvolumens zuzüglich Umsatzsteuer gegen Rechnungsstellung an E.S.P. zu leisten. (3)  Vergütungen gelten vom Auftraggeber als anerkannt, wenn nicht 2 Wochen nach Zugang der Rechnung ein schriftlicher Widerspruch durch den Auftraggeber erfolgt. (4) E.S.P.  hat auch dann Anspruch auf eine Vergütung, wenn infolge eines Umstandes, welcher nicht von E.S.P. zu vertreten ist, die Veranstaltung nicht termingerecht oder überhaupt nicht durchgeführt werden kann.    

 

§ 4 Verzug  

 

(1) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz des BGB (§§ 247, 288 Absatz 2 BGB) berechnet, sofern nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.  

 

§ 5 Rücktritt, Kündigung 

 

(1)  Dem Auftraggeber steht ein Rücktrittsrecht nur nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu.  (2)  Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist seitens des Auftraggebers ausgeschlossen. E.S.P.  kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen, jedoch nicht mehr 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Ein Kündigungsrecht aus einem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere für E.S.P. dann vor, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist.  

(3)  Liegt eine ordentliche Kündigung durch E.S.P. vor, sind die Ansprüche von E.S.P. konkret zu berechnen, die bis zum Beendigungszeitpunkt entstanden sind. Sollte der Auftraggeber einen Kostenvorschuss bereits nach Abschluss des Vertrages geleistet haben, wird der geleistete Kostenvorschuss auf die Auflösungspauschale angerechnet.      

 

§ 6 Haftung 

 

(1 E.S.P. haftet gegenüber dem Auftraggeber aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Haftungstatbestände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht für unmittelbare Personen- oder Sachschäden und die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In jedem Fall ist die Haftung für E.S.P. auf die vorhersehbaren typischen Schäden beschränkt.  (2)  Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind von diesem auf seine Kosten unverzüglich gegenüber den Dritten direkt geltend zu machen.  

 

§ 7 Gegenrechte, Rechtsübertragung, Verjährung  

 

(1) Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche von E.S.P. Zurückbehaltungsrechte nur aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen und nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. (2)  Die Ansprüche des Auftraggebers verjähren in 6 Monaten nach Fälligkeit, spätestens gerechnet von der Erlangung der Kenntnis des Auftraggebers von den Umständen, die die Entstehung des Anspruchs rechtfertigen bzw. von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch auf Grund einer zwingenden gesetzlichen Ausschlussfrist hätte geltend gemacht werden müssen. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass die Verjährungsfrist abgekürzt wird, um eventuelle Unstimmigkeiten aktuell und zügig zu regeln.   

 

§ 8 Datenverarbeitung 

 

(1) Alle an E.S.P. durch den Auftraggeber überlassenen Daten werden vertraulich von E.S.P. behandelt und nur gegenüber Dritten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages offen gelegt und weitergeleitet. 

 

§ 9 Allgemeine Bestimmungen 

 

(1) Alle Vereinbarungen, auch solche über Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch E.S.P. ; ebenso gilt dies für eine Aufhebung dieser Klausel. Durch eine vom Vertragstext abweichende Übung in Einzelfällen werden im Übrigen keine Rechte oder Pflichten begründet.  (2) Sollte es sich bei dem Auftraggeber um eine Personenmehrheit handeln, so bevollmächtigen sich diese hiermit gegenseitig zur Abgabe und zum Empfang von Willenserklärungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen. Änderungen oder ähnliches sind unverzüglich an E.S.P.  schriftlich anzuzeigen.  (3)  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. (4)  Gerichtsstand ist St. Wendel.

 

Es gilt deutsches Recht.

Hier finden Sie uns


Urexweilerstraße 41
66646 Marpingen

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

+49 6853 9198730+49 6853 9198730

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© EVENT SALES PROMOTION